Mitgliedschaft und Ehrenmitglieder

Der BDA vereint freie Architekten und Stadtplaner, die sich durch die besondere Qualität ihrer Bauten und Planungen, aber auch durch ihre menschliche Integrität und Kollegialität auszeichnen.

Der BDA beruft nur Mitglieder, die diesen strengen Kriterien mit ihrer Person und Arbeit gerecht werden. Die Berufung in den BDA ist Auszeichnung und Bestätigung für Qualität zugleich.

Aus der Satzung: „Zu ordentlichen Mitgliedern können freiberuflich tätige Architekten und Planer deutscher Staatsangehörigkeit und Lehrer an Ausbildungsstätten für Architekten und Planer berufen werden, wenn sie im Lande Bremen wohnen oder ihren Beruf ausüben und geeignet und bereit sind, zur Erfüllung der Aufgaben des BDA beizutragen. Dazu ist erforderlich, dass sie ihren Beruf zuverlässig und in der Verantwortung gegenüber dem Bauherrn wie der Gesellschaft ausüben, und dass sie durch Werke oder Leistungen persönlicher Prägung eine überdurchschnittliche Befähigung gezeigt haben. In begründeten Ausnahmefällen können auch Architekten und Planer ausländischer Staatsangehörigkeit berufen werden.“

Momentan sind 98 Architektinnen und Architekten ordentliches Mitglied im BDA im Lande Bremen, davon zehn aus Bremerhaven.

„Zu außerordentlichen Mitgliedern können beamtete und angestellte Architekten sowie Angehörige anderer Berufsgruppen, auch ausländischer Staatsangehörigkeit, berufen werden, wenn sie persönlich zuverlässig und in besonderem Maße geeignet und bereit sind, zur Erfüllung der Aufgaben des BDA beizutragen.“

Der BDA im Lande Bremen hat zur Zeit 10 Personen als außerordentliche Mitglieder berufen.

„Ordentliche und außerordentliche Mitglieder können wegen besonderer Verdienste um den BDA zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Persönlichkeiten, die nicht dem BDA angehören, kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden, wenn sie sich um Ziele des BDA besondere Verdienste erworben haben.“

Der BDA im Lande Bremen hat sich entschlossen, den langjährigen Geschäftsführer Dr. Eberhard Groscurth für seine Verdienste um den Berufsverband als Ehrenmitglied zu führen.

 

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